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Lerntherapie | Lerntraining 

Etwas lernen und mit der Zeit darin immer geübter werden, ist das nicht auch die eine Freude?
Konfuzius (551-479 v. Chr.)


Nicht für die Schule, sondern fürs (Berufs)Leben lernen wir. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die ersten Lernerfahrungen in der Schule positiv sind.

Jedes Kind ist von sich aus neugierig, wissbegierig und möchte Neues lernen. Treten beim Lesen , Schreiben oder Rechnen lernen längerfristig unerwartet große Schwierigkeiten auf, kann dieses Interesse in Abwehr oder Verweigerung umschlagen.

Knder und deren Familien, die mit einer sog. Teilleistungsstörung in Form einer Lese-Rechtschreib-Schwäche ( LRS / Legasthenie ) oder einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) konfrontiert sind, leiden häufig sehr unter der Problematik und empfinden die Lernsituation als sehr belastend.

Hier bietet unser Fachteam professionelle Hilfe in Form von Lerntherapie. In einer ruhigen, angstfreien Atmosphäre kann Ihr Kind lernen, wird individuell gefördert und kann in seinem eigenen Tempo Fortschritte machen.

Die häufig angespannte Situation zwischen Eltern und Kindern kann sich durch die Hilfe und Unterstützung unserer Lerntherapeutinnen wieder positiv entwickeln. Persönliche Gespräche sowie ein regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten und Lehrern sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Vernetzung mit anderen beteiligten Therapeuten und Therapeutinnen ist uns besonders wichtig, um Ihrem Kind in Absprache mit diesen bestmöglich zu helfen. 


Kostenübernahme

Wer bezahlt die Therapie bei einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS) oder Rechenstörung (Dyskalkulie)? 
Die Kosten einer Lerntherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Form der Therapie nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch. Die entstehenden Behandlungskosten tragen Sie privat. 

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Jugendamt, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird dieser Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer Lerntherapie (LRS und/oder Dyskalkulie). Dies geschieht unabhängig vom Einkommen!  

Die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe
gemäß § 35a SGB VIII:

 „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf
Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter
typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer
seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder
Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erwarten ist.“

Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?

Wenn Sie in der Region Hannover wohnen: 
Können Sie telefonisch einen Antrag auf
Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) bei der Region Hannover anfordern. Die
Region führt regelmäßig Informationsveranstaltungen für Eltern durch.

Ansprechpartnerin:  Frau Besenthal, Tel.: 0511 – 616 23 25 8
 

Wenn Sie in Hannover wohnen, stellen Sie den Antrag direkt
bei:


Frau Schneider, Tel.: 0511 – 168 46 660





Lese-Rechtschreib-Schwäche | Legasthenie

"An bort der maschiene wren vieschisch paschiere. Sie aanten nits schlümes, als ein gewitr sich üba in susambrauhte. Plösslich began das flukzeuck zu ruggeln..."
(Beispieltext Kind mit LRS)

Kinder, die von einer Lese-Rechtschreib-Schwäche betroffen sind, haben es nicht leicht: denn ihrer Intelligenz und allen Anstrengungen zum Trotz, fällt ihnen das Lesen und Schreiben äußerst schwer. Schlechte Noten, aber auch Schulangst, gestörtes Selbstwertgefühl, Konzentrationsmangel sogar Kopf- oder Bauchschmerzen können folgen. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche muss nicht zu Schulversagen oder zu gravierenden Problemen im weiteren Lebensweg führen. 
Wir bieten gezielte Förderung!

In unserer Therapie helfen wir dem betroffenen Kind, zunächst Ängste abzubauen und dann gezielt Strategien gegen die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben einzusetzen. Dabei gehen wir individuell auf die Stärken des Kindes ein und nutzen alle Wege des Lernens. Die meisten Legastheniker machen dabei so große Fortschritte, dass sie ihre Rechtschreibung gut kontrollieren können.

Selbsttest zur Lese-Rechtsschreib-Schwäche

Ihr Kind:
  • Kann ähnlich klingende Laute ( d/t , f/w, etc. ) nur schwer oder nicht voneinander unterscheiden
  • Kann ein Wort nicht in der Reihenfolge der gehörten Laute verschriftlichen
  • Schreibt sog. ‘Skelettwörter‘, in den Laute oder ganze Silben fehlen oder ausgelassen werden
  • Hat Probleme mit der Zerlegung in Silben
  • Erlernt Laute und das dazugehörige Buchstabenbild nur äußerst mühsam ( ‘vergisst‘ immer wieder, wie der Buchstabe heißt oder wie er aussieht )
  • Verinnerlicht Rechtschreibregeln trotz häufiger Übung und Erinnerung nur mangelhaft oder gar nicht
  • Liest langsam, stockend, Laut für Laut oder fehlerhaft
  • Versteht den Sinn des Gelesenen nicht 
  • Versucht zu Lesendes zu ‘erraten‘
  • Lernt Sätze und ganze Lesetexte auswendig, um mit seiner Schwäche nicht aufzufallen
  • Sperrt sich gegen Aufgaben, die mit Lesen und Schreiben zu tun haben, ist aber ansonsten sehr lerninteressiert 
  • Verweigert sich häuslichen oder schulischen Lese- oder Schreib-Aufgaben
  • Weist bereits Anzeichen von Schulunlust oder Schulangst auf

Besteht eine solche oder ähnliche Problematik über die ersten Grundschulklassen hinaus und wird die Situation für alle Beteiligten immer belastender ? Dann könnte es sich um eine LRS handeln. 

Stellen Sie Ihr Kind bei einem Kinder- und Jugendpsychologen vor. Dieser kann Ihnen nach einer Überprüfung des Leistungsniveaus , vor allem aber auch nach einer Beurteilung der seelischen Situation Ihres Kindes, sagen, ob es sich um eine Störung der Lese-Rechtschreibkompetenzen handelt.  


Rechenschwäche | Dyskalkulie

Wenn Kinder große Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und später beim Rechnen haben, kann eine sog. Dyskalkulie ( = Rechenschwäche ) vorliegen.

Während es den meisten Kindern gelingt, früher oder später, Zahlen mit einer dazugehörigen Menge zu verknüpfen, haben von einer Dyskalkulie betroffene Kinder ( u.a. ) eine Störung in der Zahlbegriffsentwicklung und Mengenerfassung. Das bedeutet, dass Zahlen zwar erkannt und benannt werden können, aber keine Vorstellung davon entwickelt wird, wie viele Dinge mit dieser Zahl verbunden sind. 

Kinder mit einer Rechenschwäche begreifen Zahlen in der Regel als eine abzählbare aufeinanderfolgende Anordnung , aber nicht als zerlegbare Mengen. So müssen sie jede einzelne Aufgabe neu und mühsam wieder und wieder ‘abzählen‘, häufig mit den Fingern. Da das Zerlegen von Mengen eine Grundvoraussetzung für das spätere Rechnen und darauf aufbauende abstrakte Rechenvorgänge darstellt, muss dieser basale Entwicklungsschritt in einer speziellen Therapie mit den Kindern vollzogen werden.

In der Dyskalkulie-Therapie führen unsere erfahrenen und gut ausgebildeten Lerntherapeutinnen diesen und weitere Schritte mit ihrem Kind durch. Nur so kann der Weg für einen Fortschritt im mathematischen Verständnis geebnet werden. Nach und nach stellen sich Erfolge ein, das Kind kann an Selbstbewusstsein gewinnen und die Situation im Zusammenhang mit Mathe-Aufgaben kann sich in der Schule und zu Hause wieder entspannen.  

Selbsttest zur Rechenschwäche


Ihr Kind:

  • Hat Schwierigkeiten mit den Grundrechenarten ( Plus / Minus / Mal / Geteilt)
  • Kann Aufgaben nur über mechanisches Fingerzählen oder Abzählen lösen
  • Verrechnet sich im Ergebnis häufig um ‘1‘ 
  • Muss selbst identische Aufgaben immer wieder mühsam neu errechnen
  • Benötigt überdurchschnittlich viel Zeit und Anstrengung, um zu einer Aufgabenlösung zu kommen
  • Kann Vorgänger und Nachfolger nicht benennen Hat Probleme mit dem Mengenverständnis ( kann schlecht einschätzen, wie groß eine Menge ungefähr ist und welche Menge mehr oder weniger ist )
  • Kann Mengen nicht in Teilmengen zerlegen ( z.B. Zahlenhäuser oder Ergänzungsaufgaben )
  • Verdreht bei mehrstelligen Zahlen die einzelnen Positionen ( Einer-, Zehner- , Hunderterposition, … ) 
  • Hat Mühe mit dem Erkennen von Würfelzahlen oder mit den Würfelschritten
  • Hat Schwierigkeiten mit der simultanen Erfassung ( = Fähigkeit, die Anzahl von mehreren Objekten auf einen Blick zu erfassen, ohne sie einzeln abzuzählen )

Zeigt Ihr Kind über einen längeren Zeitraum (?) Auffälligkeiten in mehreren der genannten Bereiche , sollten Sie es bei einem Kinder- und Jugendpsychologen vorstellen. Dieser kann Ihnen sagen , ob es sich um eine Dyskalkulie handelt und wird Ihnen ein Gutachten ausstellen.