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Hörtraining

 "Wie ein Verbannter muß ich leben."  (Ludwig van Beethoven)

 

Störungen des Hörens oder der Hörverarbeitung treten gleichermaßen bei Kindern wie bei Erwachsenen auf. Häufig schleichend und lange Zeit unbemerkt lässt die Hörfähigkeit nach und fällt erst wirklich auf, wenn Betroffene sich in ihrer Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt fühlen und Leidensdruck zu empfinden beginnen.

Unterschiedliche Ursachen, wie der Abbau von Hörzellen im Innenohr , eine Schädigung des Hörnervs oder auch eine angeborene Prädisposition können ursächlich hierfür sein. 

Mithilfe spezieller individueller Therapiekonzepte wird die Hörverarbeitung im Gehirn gezielt trainiert und die Raum-, Fremd – und Selbstwahrnehmung beim Hören verbessert. Ebenso wird die Adaptionsfähigkeit ( Feinabstimmung ) des Hörens gefördert. Auf diese Weise lernen Betroffene besser zu verstehen und verstanden zu werden.  

Kostenübernahme | Verordnung
Eine Verordnung für ein Hörtraining oder eine Therapie in Bezug auf die auditive Wahrnehmung erhalten Sie bei einem HNO-Arzt oder einem Pädaudiologen / Phoniater.

Hörtraining für Kinder | AVWS Auditive
Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen 

Unter einer AVWS versteht man Störungen in verschiedenen Bereichen des Hörens oder Hörverstehens :

    • Das Unterscheiden von Lauten ( Lautdifferenzierung )
    • Das Hören von Lautabfolgen in einem Wort ( Lautanalyse )
    • Das Zusammenziehen von Lauten zu einem Wort ( Lautsynthese )
    • Din eingeschränktes Kurzzeitgedächtnis für Gehörtes ( auditive Hörmerkspanne )
    • Dine mangelnde Trennung von Nutz - und Störschall ( Umgebungsgeräusche, Schall oder Lautstärke erschweren das Verstehen des gesprochenen Wortes )
    • Das Nachsprechen einer Abfolge unbekannter Silben gelingt nicht
    • Din eingeschränktes Richtungshören (Wo kommt das Geräusch her?)

Das Gehör ist bei einer AVWS nicht geschädigt ! 

Selbsttest AVWS

 

Ihr Kind...
  • wirkt im Schulunterricht unkonzentriert, abgelenkt oder ‘abwesend‘ 
  • fragt im Gespräch häufig nach 
  • reagiert nicht oder verspätet auf Fragen
  • erschrickt oft bei unvermittelter Ansprache
  • kann gehörte, mehrteilige Arbeitsaufträge nicht merken
  • spricht besonders laut 
  • reagiert überempfindlich auf Lautstärke, Lärm oder andere Störgeräusche
  • ‘verdreht‘ Worte beim Sprechen ( ‘Taffeekasse‘ )
  • hört nicht, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt
  • lernt Gedichte oder Ähnliches nur schwer auswendig
  • hat Probleme, Laute zu erkennen oder zu unterscheiden
  • hat Probleme beim Lesen und Schreiben lernen

Es könnte sich um eine AVWS handeln.

Stellen Sie Ihr Kind bei einem Pädaudiologen / Phoniater vor.
Dieser wird eine ausführliche Diagnostik durchführen und bei Bestätigung der Vermutung eine Verordnung für Sprachtherapie ausstellen.

Hörtraining für Erwachsene,
Jugendliche und Kinder

  • Schwerhörigkeit (angeboren oder erworben)
  • Gehörlosigkeit/Cochlear -Implantat (CI) (siehe eigenes Thema unten)
  • Ohrgeräusche (akuter und chronischer Tinnitus)
  • Krankhafte Überempfindlichkeit gegenüber Schall und Geräuschen (Hyperakusis)

Selbsttest Tinnitus

Ohrgeräusche wie Rauschen, Summen, Brummen oder Töne…

  • sind plötzlich aufgetreten 
  • halten über Stunden oder den ganzen Tag über an
  • treten seit einem Zeitraum von über 3 Monaten, mit oder ohne Unterbrechung, auf
  • treten in oder nach großer Stressbelastung auf
  • beeinträchtigen Ihren Schlaf und / oder Ihre Konzentration
  • wirken sich negativ auf Ihre Lebensqualität aus

Sie können mehrere dieser Fragen mit JA beantworten? 

Es könnte sich um einen Tinnitus handeln.
Lassen Sie sich von einem HNO-Arzt oder Phoniater hierzu
beraten !

Cochlea Implant (auch: Elektronische Hörprothese, Innenohrimplantat, CI)

Ein Cochlea-Implantat (elektronische Hörprothese) kann bei ein- oder beidseitiger Taubheit die Funktion des ausgefallenen Innenohrs übernehmen. In unserer Praxis beginnen wir ca. 4-6 Wochen nach der OP, einer erfolgten Erstanpassung und Rehabilitation in einem CI-Zentrum.

Mit einem Cochlea-Implantat versorgte Kinder, lernen in der Therapie, sich auf veränderte Klänge einzustellen und diese richtig einzuschätzen und zu bewerten. Ziel unserer Behandlung ist es, die Kinder in einer Hör-und Sprachentwicklung zu unterstützen, damit sie unbeschwert  am Leben teilnehmen können.

Erwachsene Patienten müssen das Hören völlig neu erlernen. Denn das Hören mit einem Cochlea-Implantat unterscheidet sich stark vom Hören eines Guthörenden oder dem Hören mit einem Hörgerät.

Im Mittelpunkt unserer Therapie steht das (Wieder-) Hören und Erkennen der eigenen Stimme, das Hören von Alltagsgeräuschen in der Natur und im Haushalt, die Konzentration auf Silben, Wörter und Texte. Auf Wunsch führen wir ein Telefontraining durch.
Durch die regelmäßige ambulante Förderung unterstützen wir die Hörentwicklung bei Patienten jeden Alters!           

Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

In der Sprachtherapie / Logopädie arbeiten wir vorwiegend auf Weisung eines Arztes. Dieser stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dann eine sprachtherapeutische / logopädische Behandlung.
Folgende Ärzte dürfen Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:
Fachärzte für:
• Hausärzte
• Kinder- und Jugendärzte (Pädiater)
• Hals-Nasen-Ohrenärzte
• Phoniater und Pädaudiologen
• Internisten
• Neurologen
• Zahnärzte und Kieferorthopäden

Bitte beachten Sie, dass wir mit der Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der ärztlichen Verordnung (Rezept Logopädie) beginnen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes, werden Therapieeinheiten von 25 - 30 Minuten, 40-45 Minuten oder 55 - 60 Minuten verordnet. Die Frequenz der Therapie variiert.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Zuzahlungen: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei chronischen Krankheiten, ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Hierüber können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht stellen.

Honorarberechnung bei Privatversicherten

Privatpatienten bezahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst. Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen unserer Praxis und dem Patienten nicht zwischen Praxis und Krankenkasse! Mit Beginn der Behandlung besprechen wir daher mit jedem privat versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag (gem. §611ff. BGB) über die sprachtherapeutische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab. Somit ist jeder Privatpatient mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert.

Wenn Sie sich umfassender über Gestaltung der Privatpreise und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website www.privatpreise.de. Hier finden Sie Musterbriefe zum Schriftwechsel mit Ihrer Krankenkasse als Hilfestellung für die Kostenerstattung Ihrer logopädischen Behandlung.