Gartenstraße 15
30989 Gehrden

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Sprachtherapie für Erwachsene

Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit können auch im Erwachsenenalter auftreten und ganz unterschiedlich aussehen.  Betroffene leiden oftmals sehr unter der Problematik, ziehen sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurück, entwickeln Schamgefühle oder sind nicht mehr in der Lage, in ihrem Alltag selbständig sprachlich zurechtzukommen.
Je nach Ursache können die ‚Sprache‘ (= Sprachstörung) oder das ‚Sprechen‘ (=Sprechstörung) oder mehrere Bereiche zugleich beeinträchtigt sein (= komplexe Kommunikationsstörungen).


Ob angeborene (z.B. infolge einer geistigen Behinderung) oder erworbene Kommunikationsstörungen (z.B. infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung wie einem Schlaganfall = Aphasie), in unserer Praxis erfahren Sie professionelle und adäquate Hilfe, die ganz individuell auf die jeweiligen Schwierigkeiten abgestimmt werden.  Die Therapie kann, je nach Bedarf, am jeweiligen Wohnort, oder in unserer Praxis in entspannter und vertrauter Atmosphäre stattfinden.




Stottern | Poltern

Beim Stottern handelt es sich um eine Störung des Redeflusses. Die Ursachen des Stotterns sind vielfältig. Auch die Ausprägungen sind bei jedem Menschen sehr unterschiedlich. Es ist möglich, dass einzelne Buchstaben wiederholt werden ("K-K-K-K-Kuh"), Silben ("So-So-So-Sonne")oder ganze Wörter ("die-die-die-die Sonne scheint").
Auch das Dehnen einzelner Buchstaben gehört zum Stottern. Da stotternde Menschen schwierige Wörter oder Situationen vermeiden, aus Angst dann zu stottern, ist die Stottersymptomatik für Außenstehende häufig nicht erkennbar.


Aphasie | Sprachverlust

Meistens ist es ein Schlaganfall, der zur plötzlichen Einschränkung des Sprachvermögens oder zum vollständigen Sprachverlust führt. Aber auch andere Störungen, wie Hirntumore oder Schädel-Hirn-Verletzungen (z.B. nach einem Unfall) können die sprachliche Brücke zu unseren Mitmenschen zerstören. Eine Aphasie hat nichts mit geistiger Behinderung oder psychischer Störung zu tun. Eine Aphasie verändert die Fähigkeit zur sprachlichen Kommunikation. Das logische Denken bleibt erhalten! Um diese belastende Situation so schnell wie möglich zu überwinden, ist es wichtig, möglichst bald mit einer sprachtherapeutischen Behandlung zu beginnen.

Natürlich bieten wir auch Hausbesuche an, um so die natürliche Regeneration des Sprachvermögens optimal zu unterstützen. Dabei ist jede Therapie in besonderer Weise auf die Stärken, Vorlieben und Interessen des Einzelnen zugeschnitten.

Die Behandlungsdauer ist sehr unterschiedlich. Sie richtet sich nach dem Grad der Störung und dem Therapieerfolg. Auch den Angehörigen stehen wir gern beratend zur Seite.

Selbsthilfegruppe Gehrden

Kontaktadresse:
Mario Mewes
Parkstrasse 6 | 30989 Gehrden | Tel. 05108 . 64 37 15
Die Gruppe trifft sich regelmäßig. Sie sind herzlich eingeladen!




Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

In der Sprachtherapie / Logopädie arbeiten wir vorwiegend auf Weisung eines Arztes. Dieser stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dann eine sprachtherapeutische / logopädische Behandlung.
Folgende Ärzte dürfen Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:
Fachärzte für:
• Hausärzte
• Kinder- und Jugendärzte (Pädiater)
• Hals-Nasen-Ohrenärzte
• Phoniater und Pädaudiologen
• Internisten
• Neurologen
• Zahnärzte und Kieferorthopäden

Bitte beachten Sie, dass wir mit der Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der ärztlichen Verordnung (Rezept Logopädie) beginnen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes, werden Therapieeinheiten von 25 - 30 Minuten, 40-45 Minuten oder 55 - 60 Minuten verordnet. Die Frequenz der Therapie variiert.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Zuzahlungen: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei chronischen Krankheiten, ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Hierüber können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht stellen.

Honorarberechnung bei Privatversicherten

Privatpatienten bezahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst. Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen unserer Praxis und dem Patienten nicht zwischen Praxis und Krankenkasse! Mit Beginn der Behandlung besprechen wir daher mit jedem privat versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag (gem. §611ff. BGB) über die sprachtherapeutische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab. Somit ist jeder Privatpatient mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert.

Wenn Sie sich umfassender über Gestaltung der Privatpreise und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website www.privatpreise.de. Hier finden Sie Musterbriefe zum Schriftwechsel mit Ihrer Krankenkasse als Hilfestellung für die Kostenerstattung Ihrer logopädischen Behandlung.